Haftung bei Überlassung an Kaufinteressenten
Wird eine Probefahrt durch einen Kaufinteressenten oder einer anderen betriebsexternen Person durchgeführt ist es wichtig zu klären WER die Haftung im Fall von etwaigen Schäden während der Probefahrt trägt. Um sich als Zulassungsbesitzer zu schützen sollte man den Lenker des Fahrzeugs einen Haftungstext unterzeichnen lassen. Dieser Haftungstext kann je nach Versicherungsart (Haftplicht, Vollkasko, Teilkasko) unterschiedlich gestaltet werden, schützt Sie im Ernstfall aber vor Kosten. Deshalb ist es sehr ratsam den Lenker vor dem Start der Probefahrt einen solchen Haftungsausschluss unterzeichnen zu lassen.
In der Blaue Kennzeichen App wird für jede Probefahrt automatisch ein Haftungstext erzeugt welcher auch beliebig auf Ihre Bedingungen abgeändert werden kann. Diese kann innerhalb der App ganz einfach vom Lenker unterzeichnet werden und schützt Sie dadurch. Wurde die Haftung unterzeichnet, ist diese für mindestens 5 Jahre zur Probefahrt im System hinterlegt. So können Sie jederzeit darauf zurückgreifen und Unstimmigkeiten entgegentreten.