Was ist das Zusatzblatt zum Probefahrtschein?
Das Zusatzblatt zum Probefahrtschein ist ein zusätzliches Dokument welches als Erweiterung zum Probefahrtschein angesehen werden kann. Dieses wird bei Probefahrten in oder durch Deutschland benötigt.
Zusatzblatt herunterladen (*.pdf)
Fahrten im Ausland mit den österreichischen Probefahrtkennzeichen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Zulassung entspricht nicht den international gültigen Regeln. Die gute Nachricht: Es gibt mit verschiedenen Ländern Abkommen, die österreichische Probefahrtkennzeichen als gültige Zulassung anerkennen.
Das Blaue Kennzeichen wird in folgenden Ländern anerkannt: Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Ungarn. Mit Deutschland wurde eine Vereinbarung getroffen, wodurch das Zusatzblatt nötig ist.
Fahrten in Deutschland:
Mit Deutschland wurde ein Übereinkommen getroffen. Dieses erlaubt Probefahrten mit Blauen Kennzeichen mit der Einschränkung dass das Zusatzblatt zum Probefahrtschein mitgeführt werden muss.
Das Zusatzblatt muss laut Artikel 35 Absatz 1 des Wiener Übereinkommens zum Straßenverkehr folgende Angaben beinhalten:
- Informationen zum Probefahrtkennzeichen
- Ausstellende Behörde
- Kennzeichen
- Datum der Zulassung
- Name/Firma
- Anschrift
- Informationen zum Fahrzeug
- Erstzulassung
- Name/Marke des Herstellers
- Type
- Fahrgestellnummer
- Kennzeichen (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- höchstes zulässiges Gesamtgewicht
- Angaben zum Lenker
- Name/Firma
- Anschrift
- Firmenangehöriger ja/nein
- Angaben zur Lenkerberechtigung
- Führerscheinnummer
- Ausstellende Behörde
- Gültig bis
- Führerscheingruppen
- Angaben zum Ziel und Zweck der Probefahrt
- Fahrt auf Freilandstraßen oder Sonn- und Feiertag
- Ziel von/nach
- Zweck der Probefahrt
- Zeit von/bis
Achtung: Dieses Zusatzblatt muss mit einer Unterschrift und einem Firmenstempel versehen werden.
Probefahrtkennzeichen dürfen aber nicht zur Überführung eines Fahrzeuges aus Deutschland in das Ausland (zB. Österreich) verwendet werden sonder lediglich für Transitfahrten (wenn Sie Deutschland mit den Probefahrtkennzeichen durchqueren)
Die oben gemachten Angaben sind ohne Gewähr, da sich die Gesetzeslage jederzeit ändern kann.