FAQs > Muss ich das Fahrtenbuch bei einer Probefahrt mitführen?

Muss ich das Fahrtenbuch bei einer Probefahrt mitführen?

Nein

Das Fahrtenbuch muss bei einer Probefahrt nicht mitgeführt werden. Es ist also nicht strafbar, wenn es unmittelbar bei der Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden kann.

Aber trotzdem muss die Probefahrt vor Start der Fahrt, ganz egal wer der Lenker ist, im Fahrtenbuch eingetragen werden!