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Welche Aufzeichnungen muss ich bei einer Probefahrt führen?

Das Fahrtenbuch

Laut Gesetz müssen vor jeder Probefahrt folgende Daten in ein Fahrtenbuch eingetragen werden.

  • Name des Lenkers: Vorname und Nachname des Lenkers (Kunde, Geschäftsführer, Mitarbeiter, etc.) Zusätzlich können auch die Führerscheindaten vermerkt werden.
  • Datum der Probefahrt: Bei mehreren Probefahrten pro Tag ist es sinnvoll auch die Uhrzeit zu vermerken. Eine Angabe von “von” und “bis” der Probefahrt ist für diesen Zweck zu empfehlen.
  • Marke und Type des Fahrzeuges.
  • Fahrgestellnummer, bzw die letzten sieben Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges.

 

Hinweis: Der Fahrtenbuch muss bei einer Probefahrt nicht mitgeführt werden. Da dies aber immer wieder zu Problemen führt, empfehlen wir es in jedem Fall.

 

Fahrbefehl

Hier muss zwischen einer betrieblichen Probefahrt und einer Probefahrt durch einen Kunden bzw. Kaufinteressenten unterschieden werden.

 

Betriebliche Probefahrt:

Für betriebliche Probefahrten, also jene bei denen kein Kunde oder Kaufinteressent das Fahrzeug lenkt, hat der Besitzer der Probefahrtbewilligung für den Lenker eine Bescheinigung (Fahrbefehl) über Ziel und Zweck der Probefahrt auszustellen. Diese ist auch auf Verlangen der Exekutive vorzulegen.

 

Für Probefahrten auf Freilandstraßen und an Sonn- und Feiertagen ist eine Bescheinigung über das Ziel und den Zweck der Probefahrt erforderlich, die von der Besitzerin/dem Besitzer der Bewilligung ausgestellt wird. Bei Betrieben, die außerhalb des Ortsgebietes liegen, muss diese Bescheinigung nur für Probefahrten an Sonn- und Feiertagen ausgestellt werden.

 

Probefahrten durch Kunden bzw. Kaufinteressenten:

Bei Probefahrten durch Kunden bzw. Kaufinteressenten muss der Besitzer der Bewilligung eine Bescheinigung über die Probefahrt mit dem Zeitpunkt des Beginnes und des Endes der Probefahrt ausstellen. Das hat den Grund weil Probefahrten durch Kunden eine Dauer von bis zu 72 Stunden haben können. 

 

Bei Fahrtunterbrechungen muss diese Bescheinigung im Fahrzeug gut erkennbar hinterlegt werden.

 

In der Anwendung blaue-kennzeichen.at werden diese beiden Dokumente automatisch geführt, wodurch für Sie als Bewilligungs-Inhaber nur der geringst mögliche Aufwand entsteht.

 

Sonstige Dokumente

In manchen Fällen ist es nötig noch weitere Dokumente mitzuführen. So z.B. bei Probefahrten im Ausland. Dafür gibt es ein Zusatzblatt zum Probefahrtschein. Details dazu finden Sie in diesem Beitrag.