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Welche Betriebe dürfen Probefahrtkennzeichen beantragen?
Die Bewilligung ist für Antragssteller mit folgenden gewerblichen Aufgaben möglich:
- Instandsetzung oder Erzeugung von KFZ oder Anhänger (Werkstatt, Hersteller, etc.)
- Instandsetzung des betriebseigenen Fuhrparks
- KFZ-Handel
- gewerbsmäßiges befördern von KFZ (Übersteller, etc.)
- Servicestationsunternehmen zum Überstellen von Kundenfahrzeugen
- Reinigungsunternehmen zum Überstellen von Kundenfahrzeugen (Aufbereiter)
- Sachverständige mit einschlägigen Fachgebiet