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Welche Betriebe dürfen Probefahrtkennzeichen beantragen?

Die Bewilligung ist für Antragssteller mit folgenden gewerblichen Aufgaben möglich:

  • Instandsetzung oder Erzeugung von KFZ oder Anhänger (Werkstatt, Hersteller, etc.)
  • Instandsetzung des betriebseigenen Fuhrparks
  • KFZ-Handel
  • gewerbsmäßiges befördern von KFZ (Übersteller, etc.)
  • Servicestationsunternehmen zum Überstellen von Kundenfahrzeugen
  • Reinigungsunternehmen zum Überstellen von Kundenfahrzeugen (Aufbereiter)
  • Sachverständige mit einschlägigen Fachgebiet