Bescheinigung für Probefahrten
Neben dem Eintrag im Fahrtenbuch muss zu fast jeder Probefahrt eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese muss während der Probefahrt mitgeführt und bei Verlangen, zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle, vorgezeigt werden.
Die aktuelle Vorlage für diese Bescheinigung kannst du dir ganz einfach hier als PDF herunterladen.
Diese beinhaltet ab sofort sogar die Formular-Funktion. Du kannst also direkt das PDF ausfüllen und dann die fertig befüllte Bescheinigung ausdrucken.
Bei welchen Probefahrten muss eine Bescheinigung ausgestellt werden?
Freilandstraßen und an Sonn- und Feiertagen
Findet die Probefahrt auf Freilandstraßen statt, oder an einem Sonn- oder Feiertag, so ist eine Bescheinigung über Ziel und Zweck der Probefahrt auszustellen.
Liegt der Standort des Betriebs außerhalb des Ortsgebietes, ist diese Bescheinigung nur an Sonn- und Feiertagen auszustellen.
Probefahrt durch Kaufinteressenten
Bei Überlassen des Fahrzeuges (mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t) an einen Kaufinteressenten für die Dauer von max. 72 Stunden, ist eine Bescheinigung über Zeitpunkt des Beginnes und des Endes der Probefahrt auszustellen.
Nur in solchen Fällen sind Fahrtunterbrechungen zulässig. Während solch einer Fahrtunterbrechung, ist die Bescheinigung gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
NEU: Digitale Bescheinigung ohne Ausdrucken
Ab sofort ist es auch möglich die Bescheinigung einfach am Smartphone mitzuführen! Mühsames Ausfüllen, Ausdrucken und Zettelwirtschaft gehören somit der Vergangenheit an.
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