Probefahrtkennzeichen beantragen – so geht’s!

Um Probefahrtkennzeichen zu erhalten, suchen Sie grundsätzlich um eine behördliche Bewilligung an, Probefahrten durchführen zu dürfen. Diesen Antrag stellen Sie, je nach Standort, an die zuständige LPD, oder die zuständige BH.

Durch diese Bewilligung erhalten Sie bei der Zulassungsstelle in Ihrer Nähe Ihre Probefahrtkennzeichen (ugs. auch „blaue Kennzeichen“)!

 

Formular Probefahrtkennzeichen beantragen

Mit dieser Checkliste steht der erfolgreichen Beantragung nichts im Weg.

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Wer darf blaue Kennzeichen haben?

Die Bewilligung ist für Antragssteller mit folgenden gewerbilchen Aufgaben möglich:

  • Instandsetzung oder Erzeugung von KFZ oder Anhänger (Werkstatt, Hersteller, etc.)
  • Instandsetzung des betriebseigenen Fuhrparks
  • KFZ-Handel
  • gewerbsmäßiges befördern von KFZ (Übersteller, etc.)
  • Servicestationsunternehmen zum Überstellen von Kundenfahrzeugen
  • Reinigungsunternehmen zum Überstellen von Kundenfahrzeugen (Aufbereiter)
  • Sachverständige mit einschlägigem Fachgebiet

 

Wie bekomme ich diese Bewilligung?

Sie üben eine der oben genannten Aufgaben gewerblich aus? Dann sieht das schon sehr gut aus!

So gestaltet sich der weitere Ablauf:

  1. Gesetz rund um Probefahrtkennzeichen verinnerlichen – die perfekte Kurzfassung dazu finden Sie hier.
  2. Meist werden von der Behörde folgende Unterlagen eingefordert:
    • Begründung für den Bedarf eines Probefahrtkennzeichens
    • Für welche Untergruppe von Kfz (Pkw., Krad, etc.)
    • Standort des Abstellplatzes (ggf. Anzahl der KFZ)
    • Anzahl der Mitarbeiter
    • Bereits bestehende Probekennzeichen
    • Steuernummer (ggf. Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt)
    • Anlagen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Kammerbestätigung
    • Achtung: Sollten Sie bereits Probefahrtkennzeichen besitzen, werden hier oft diese Fahrtenbücher zur Kontrolle eingefordert.
  3. TIPP: Liefern Sie gleich einen Nachweis zu Ihrer Tätigkeit – z.B. als KFZ-Händler einen oder mehrere Kaufverträge
  4. Kontakt mit der Zulassungsbehörde aufnehmen und Unterlagen einreichen – Hier finden Sie Ihre zuständige Zulassungsbehörde.
5. Aufzeichnungspflicht
Zur gesetzeskonformen Aufzeichnung wird die Blaue Kennzeichen App empfohlen.
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