Das blaue Kennzeichen und die Autobahnvignette
Autobahnen und Schnellstraßen sind in Österreich gebührenpflichtig. Seit der Einführung der Maut im Jahr 1997 muss dafür eine Klebevignette gekauft werden, die an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen ist. Seit 2017 besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine »digitale Vignette« zu kaufen, bei der das Kleben entfällt. Stattdessen erfolgt dabei ein Eintrag in die Vignettenevidenz, bei der es sich um eine Datenbank handelt, die von jedem eingesehen werden kann.
Wofür gilt die Vignette?
Die physische Vignette ist aus naheliegenden Gründen natürlich ans Fahrzeug gebunden, da sie innen an die Windschutzscheibe geklebt werden muss. Bei der digitalen Variante ist hingegen ausdrücklich eine Bindung ans Kennzeichen vorgesehen. Ansonsten sind die beiden Varianten jedoch gleichwertig. Sobald geklebt wurde bzw. (in der digitalen Variante) das Kennzeichen in die Vignettenevidenz eingetragen ist, darf das Fahrzeug (mit dem entsprechenden Kennzeichen) die mautpflichtigen Strecken befahren.
Jahresvignette und Probefahrtkennzeichen
Die Situation fürs blaue Taferl ist jener bei einem Wechselkennzeichen nicht unähnlich. In beiden Fällen ist es vorgesehen, dass ein einzelnes Nummernschild an verschiedenen Fahrzeugen verwendet wird. Speziell die Klebevariante der Jahresvignette ist damit im Rahmen von Probefahrten nicht wirklich sinnvoll zu verwenden. Aufgrund der ausschließlichen Bindung ans Kennzeichen empfiehlt sich daher die digitale Variante.
(Anmerkung: Ein normales Wechselkennzeichen darf für maximal drei Fahrzeuge genutzt werden. Daraus resultiert eine entsprechende Beschränkung bei der Verwendung der Vignette. Diese Begrenzung fällt beim Probefahrtkennzeichen jedoch weg.)
10-Tages-Vignette und Probefahrtkennzeichen
Mit der 10-Tages-Vignette verhält es sich wie mit der Jahresvignette. Die physische Variante muss geklebt werden, wodurch sich die Bindung ans Fahrzeug automatisch ergibt. Die digitale Variante ist wiederum ans Kennzeichen gebunden.
Falls das blaue Kennzeichen nur in Ausnahmefällen auf mautpflichtigen Strecken zum Einsatz kommt, liegt natürlich die Wahl dieser Vignetten-Variante nahe. Ob kleben oder digital, ist hierbei eher eine Geschmacksfrage. Die elektronische Variante ist jedenfalls wesentlich pflegeleichter, da das Wegkratzen nach Ablauf der Gültigkeit entfällt
2-Monats-Vignette und Probefahrtkennzeichen
Bei der 2-Monats-Vignette gilt im Wesentlichen alles, was bisher beschrieben wurde. Zusätzlich existiert hier aber noch eine Regelung, die auch die physische Variante im Zusammenhang mit dem Probefahrtkennzeichen sinnvoll verwendbar macht.
Während die physischen Jahres- oder 10-Tages-Vignetten auf jeden Fall geklebt werden müssen, ist bei der 2-Monats-Variante auch das getrennte Mitführen gestattet. Das bedeutet, dass sie, sofern sie ordnungsgemäß entwertet wurde, lediglich »griffbereit« sein muss.
Wichtig: Beim Abstellen des Fahrzeugs im Bereich von mautpflichtigen Strecken, wie etwa bei einer Raststätte, ist sie gut sichtbar zu hinterlegen – idealerweise hinter der Windschutzscheibe.
Trotzdem ist auch bei dieser Variante die digitale Form wesentlich unkomplizierter, da mit dem Eintrag in die Vignettenevidenz alles erledigt ist und nichts mehr verloren oder vergessen werden kann.