FAQs > Darf ich ein Probefahrtkennzeichen einem Freund borgen?
Darf ich ein Probefahrtkennzeichen einem Freund borgen?
Die Antwort lautet Nein.
Die Benützung eines blauen Kennzeichen ist ausschließlich Werkstätten, Autohändlern und sonstigen vorgesehenen Betrieben (zu lesen unter Welche Betriebe dürfen Probefahrtkennzeichen beantragen) zu Probefahrtzwecken gestattet.